Home
Theoriebeginn
Wir über uns
Führerscheine
Theorie
So finden Sie uns
Sonderfahrten
Führerschein-Probe
News
Kontakt
Impressum

Führerscheine und Führerscheinklassen

BEGLEITENDES FAHREN AB 17

Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren begonnen werden, theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung 1 Monat vor 17. Geburtstag möglich.

Der Bewerber erhält nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen werden. Begleitperson darf sein wer:

- mindestens 30 Jahre alt

- Besitz Führerschein Kl. B  seit 5 Jahren

- Eintragung im Verkehrszentralregister                 max. 3 Punkte

 

 

Die Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterrricht sowie die vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)

Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.

Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofa-Prüfbescheinigung kannst Du schon ab 15 Jahren erwerben.

Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren.

Fahrschule Heinz Fehn Bad Steben Lochau 12 | Heinz.Fehn@t-online.de