Führerscheine und Führerscheinklassen
BEGLEITENDES FAHREN AB 17
Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren begonnen werden, theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung 1 Monat vor 17. Geburtstag möglich.
Der Bewerber erhält nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen werden. Begleitperson darf sein wer:
- mindestens 30 Jahre alt
- Besitz Führerschein Kl. B seit 5 Jahren
- Eintragung im Verkehrszentralregister max. 3 Punkte
Die Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterrricht sowie die vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofa-Prüfbescheinigung kannst Du schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren.