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Sonderfahrten

Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nachtfahrt. So müssen z.B. für die

Klasse   B   A   A1

Überland     5 Fahrstunden

Autobahn    4 Fahrstunden

Nachtfahrt   3 Fahrstunden

am Ende der Ausbildung durchgeführt werden

heinz.fehn@t-online.de

Fahrschule Heinz Fehn Bad Steben Lochau 12 | Heinz.Fehn@t-online.de